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Nilpferde müssen auch manchmal pfurzen, nur dass es bei ihnen dabei blubbert.

Der 27.02.2008 - ein schwarzer Tag für die Demokratie

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Sachen Bundestrojaner entschieden. Zwar wurde das entsprechende Gesetz für nichtig erklärt, aber ansonsten handelt es sich bei dem Urteil um nichts anderes als die Freifahrtkarte für SSchäuble und seine faschistischen Compagnons: "Onlinedurchsuchungen" sollen zulässig sein, wenn:

tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.

Als Beispiele wurden "begründeter Verdacht" für einen Terroranschlag oder Gefahr für die Existenz des Staates (oder so ähnlich) genannt.

Was immer das heissen mag.

Für die Faschisten ist es aber klar, was das bedeutet: Die Stasi 2.0 kann kommen.

Denn was das BVG offengelassen hat ist die Frage, wer das definiert, ein "wichtiges Rechtsgut"?! Im Zweifel wird es der Staat, also SSchäuble, also die Faschisten definieren: Geistiges Eigentum, linke Umtriebe, Demonstranten, sich engagierende Bürger oder Menschen, die im Internet ihre Meinung kundtun.

Und wehe uns allen, wenn diese ganzen furchtbaren Werkzeuge einmal in die falschen Hände gelangen. Wehe uns allen. Ich wage zu prophezeien, dass es dann Tote geben wird, viele Tote. Die Geschichte wiederholt sich und die Menschen lernen nicht aus der Geschichte, das konnten sie noch nie.

Der Witz des Jahrhunderts aber ist das vom BVG neu geschaffene "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Was für ein Schwachsinn!

über einen solchen Unsinn kann ich nur lachen. Unglaublich. Da streune ich nachts durch die Strassen und verteile Flugblätter, werde von überwachungskameras erfasst, identifiziert, überwacht und schliesslich werden meine Rechner daheim entweder remote (bei mir unmoeglich) oder vor Ort durch Einbruch, gehackt.

Begründung: meine Flugblätter gefährden die Existenz des Staates. Eine ähnliche Begründung fanden auch die Nazis, als sie die Geschwister Scholl ermordet haben.

Das ist doch alles Bullshit.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zum Steigbügelhalter der Faschisten gemacht, ob freiwillig oder unter Druck wird man wohl nie erfahren. Das neü Ermächtigungsgesetz wird demnächst durchgewunken werden und die Demokratie und Freiheit werden dann endgültig ihr Ende finden.

Update: Fefe meint, dass die Schranken für den Trojaner doch höher sind, als gedacht:

Das Erfordernis tatschlicher Anhaltspunkte führt dazu, dass Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze allein nicht ausreichen, um den Zugriff zu rechtfertigen. Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen (vgl. BVerfGE 110, 33 <61>; 113, 348 <378>).

Allerdings steht schon im zweiten Absatz des Urteils folgender folgenschwerer Satz:

Die Manahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lsst, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

Ich würde Fefe gerne per Mail widersprechen, die Erfahrung hat mir aber leider gezeigt, dass er wenig bis gar nicht auf Emails reagiert. Daher tue ich das hier: Du irrst Dich, und zwar gewaltig. Schon allein dieser eine Satz könnte aus der Feder von SSchäuble stammen. Eine derart schwammige Formulierung hat man lange nicht mehr vom BVG gesehen.

[ Geschrieben von pali Wednesday, February 27, 2008 ]
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